Hauptuntersuchung
Die regelmäßige technische Untersuchung der Kraftfahrzeuge
In gewissen Zeitabständen wird der deutsche Fahrzeughalter beim Blick auf die Plakette auf dem Kennzeichen, den Fahrzeugschein oder auf den Bericht der letzten Hauptuntersuchung daran erinnert, dass wieder eine neue Untersuchung für sein Fahrzeug ansteht. Der Grund für diese wiederkehrende Untersuchung ist der 29 der StVZO (Hauptuntersuchung). Pkw müssen im Normalfall z. B. alle 2 Jahre zur Hauptuntersuchung (HU).
Die HU Fristen
welches Fahrzeug |
Spezifikation |
Zeit zwischen den Untersuchungen |
---|---|---|
Krafträder |
24 Monate | |
PKW |
nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
danach |
24 Monate | |
Wohnmobile |
mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t, nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
danach |
24 Monate | |
Wohnmobile |
mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung |
24 Monate |
danach |
12 Monate | |
Wohnmobile |
mit einem zGG über 7,5 t |
12 Monate |
Anhänger |
mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung |
36 Monate |
danach |
24 Monate | |
Anhänger |
die entsprechend 58 für eine zulässige Höchst-geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t |
24 Monate |
Anhänger |
mit einem zGG von mehr als 3,5 t |
12 Monate |